Mit 01.08.2012 stellen wir 2 neue Lehrlinge ein.
Bewerbungen bitte an elektro(at)slanina.at schicken und zu einem Eignungstest in der Zeit von Mo-Do 7.00-15.00 ins Büro kommen.
Dieser Test dauert ca. 1 Stunde, bitte noch etwas Zeit für ein persönliches Gespräch einplanen.
Wir bilden Sie im Beruf Elektro- und Gebäudetechniker (H1) aus.
In den ersten beiden Lehrjahren wird das Grundmodul vermittelt. Die Ausbildung im Grundmodul und im Hauptmodul H1 dauert dreieinhalb Jahre.
Wird das Spezialmodul Gebäudeleittechnik (S1) absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre.
Berufsprofil
Im Grundmodul und Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
1. Errichten und Inbetriebnehmen von Systemen der Gebäudetechnik sowie von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen,
2. Instandhalten und Warten von Systemen der Gebäudetechnik sowie von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen,
3. Suchen und Beheben von Fehlern und Störungen an Systemen der Gebäudetechnik sowie an elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen,
4. Installieren, Inbetriebnehmen, Prüfen, Instandhalten und Warten von Systemen der Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Suchen und Beheben von Fehlern und Störungen an diesen Systemen,
5. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Im Spezialmodul Gebäudeleittechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
1. Errichten, Programmieren, Parametrieren, Inbetriebnehmen und Prüfen von Gebäudeleitsystemen,
2. Instandhalten und Warten von Gebäudeleitsystemen,
3. Systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Gebäudeleitsystemen,
4. Beraten von Kunden in Fragen der Gebäudeleittechnik.
Weitere Informationen finden Sie in der Elektrotechnik-Ausbildungsordnung, 195. Verordnung des Bundesgesetzblattes für die Republik Östereich vom 25. Juni 2010 (www.ris.bka.gv.at)